Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ROVANT Electric Mobility

Eine Marke der Bulkston GmbH

Stand: Juni 2026


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anfragen, Reservierungen, Vorbestellungen, Bestellungen sowie Verträge, die über die Website www.rovant.at angebahnt oder abgeschlossen werden.

1.2. Anbieter ist die Bulkston GmbH, Industriezone 24, 6460 Imst, Österreich (nachfolgend „ROVANT“).

1.3. ROVANT Electric Mobility ist eine Marke der Bulkston GmbH.

1.4. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie gegenüber Unternehmern gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB).

1.5. Mit dem Absenden einer Anfrage, Vorbestellung oder Bestellung erkennt der Kunde diese AGB an.

1.6. Vertragssprache ist Deutsch.


2. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit:

Bulkston GmbH
Industriezone 24
6460 Imst
Österreich

FN 369767 a
UID: ATU66790500

E-Mail: info@rovant.at
Website: www.rovant.at

Geschäftsführer: Andreas Gstrein


3. Rolle von ROVANT

3.1. ROVANT tritt als Importeur, Händler und Vertriebspartner der angebotenen Fahrzeuge auf.

3.2. ROVANT ist nicht Hersteller der Fahrzeuge.

3.3. Technische Änderungen, Ausstattungsänderungen, Designanpassungen oder geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des Fahrzeugs nicht wesentlich verändert wird.

3.4. ROVANT ist berechtigt, Anfragen, Reservierungen oder Vorbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.


4. Vertragsabschluss

4.1. Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

4.2. Mit der Abgabe einer Bestellung oder Vorbestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

4.3. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

4.4. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande.

4.5. Bei Fahrzeugen, Sondereditionen, Vorbestellungen oder individuell konfigurierten Fahrzeugen erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich durch eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung.


5. Vorbestellungen und Reservierungen

5.1. Vorbestellungen und Reservierungen dienen ausschließlich der Vormerkung eines Fahrzeugs.

5.2. Eine Vorbestellung stellt noch keinen Kaufvertrag dar.

5.3. Angaben zu Ausstattung, Reichweite, technischen Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


6. Anzahlungen

6.1. Für bestimmte Fahrzeuge kann eine erste Anzahlung vereinbart werden.

6.2. Die erste Anzahlung beträgt bei entsprechenden Fahrzeugmodellen 1.000 € und dient der Produktions-, Import- und Lieferplanung.

6.3. Etwa sechs Wochen vor Produktionsbeginn kann eine zweite Anzahlung in Höhe von 3.000 € vereinbart werden.

6.4. Kommt es aus Gründen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, zu keiner Auslieferung, werden bereits geleistete Anzahlungen vollständig zurückerstattet.

6.5. Wird eine Finanzierung oder ein Leasing durch einen Finanzierungspartner abgelehnt, kann der Kunde von der Vorbestellung zurücktreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.


7. Preise

7.1. Alle Preise verstehen sich in Euro.

7.2. Sofern nicht anders angegeben, enthalten die Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

7.3. Zusätzliche Überstellungs-, Transport- oder Zulassungskosten werden gesondert ausgewiesen.

7.4. Preisänderungen aufgrund von Herstelleränderungen, Steuern oder behördlichen Vorgaben bleiben vorbehalten.


8. Zahlungsbedingungen

Je nach Produkt und Vereinbarung stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Banküberweisung

  • Vorkasse

  • Finanzierung

  • Leasing

  • Barzahlung bei Abholung

  • Rechnung nach Vereinbarung


9. Finanzierung und Leasing

9.1. ROVANT selbst bietet keine Finanzierungs- oder Leasingverträge an.

9.2. Finanzierungs- oder Leasingverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande.

9.3. Finanzierungs- und Leasinganfragen sind unverbindlich.

9.4. ROVANT übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Konditionen oder Ablehnungen der Finanzierungspartner.


10. Lieferung

10.1. Lieferfristen beginnen nach schriftlicher Auftragsbestätigung beziehungsweise nach vereinbarter Anzahlung.

10.2. Die ersten Fahrzeugauslieferungen erfolgen voraussichtlich ab Herbst 2026.

10.3. Liefertermine stellen unverbindliche Plantermine dar.

10.4. Verzögerungen aufgrund von Produktion, Transport, Lieferketten, Zoll, Homologation, Typisierung, behördlichen Genehmigungen oder höherer Gewalt verlängern die Lieferfristen angemessen.

10.5. Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche, sofern ROVANT die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.


11. Widerrufsrecht

11.1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den österreichischen Bestimmungen zu.

11.2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

11.3. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.

11.4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell konfigurierten Fahrzeugen, Sondereditionen oder Fahrzeugen, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden.


12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Bulkston GmbH.


13. Gewährleistung

13.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

13.2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.

13.3. Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, mangelnder Wartung oder Nichtbeachtung der Herstellerhinweise.

13.4. Freiwillige Garantieleistungen bestehen ausschließlich im ausdrücklich zugesagten Umfang.


14. Haftung

14.1. Die Haftung von ROVANT ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

14.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.rovant.at.


16. Gerichtsstand und Rechtswahl

16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand Innsbruck.

16.3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


17. Kontakt

ROVANT Electric Mobility
Eine Marke der Bulkston GmbH

Industriezone 24
6460 Imst
Österreich

Telefon: +43 664 2054571
E-Mail: info@rovant.at
Web: www.rovant.at


Stand: Juni 2026