Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ROVANT Electric Mobility

Eine Marke der Bulkston GmbH

Stand: August 2026


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anfragen, Angebote, Reservierungen, Vorbestellungen, Bestellungen und Kaufverträge über Fahrzeuge, Zubehör und sonstige Waren von ROVANT Electric Mobility.

1.2. Sie gelten insbesondere für Verträge, die über die Website www.rovant.at, den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder unmittelbar mit ROVANT abgeschlossen bzw. angebahnt werden.

1.3. Anbieter und Vertragspartner ist:

Bulkston GmbH
Industriezone 24
6460 Imst
Österreich

ROVANT Electric Mobility ist eine Marke der Bulkston GmbH.

1.4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), soweit nicht ausdrücklich unterschiedliche Regelungen vorgesehen sind.

1.5. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von diesen AGB unberührt.

1.6. Vertragssprache ist Deutsch.


2. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit:

Bulkston GmbH
Industriezone 24
6460 Imst
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 369767 a
UID: ATU66790500

E-Mail: info@rovant.at
Website: www.rovant.at
Telefon: +43 664 2054571

Geschäftsführer: Andreas Gstrein


3. Rolle von ROVANT

3.1. ROVANT Electric Mobility vertreibt elektrische Fahrzeuge, Mobilitätslösungen, Zubehör und damit zusammenhängende Produkte.

3.2. Soweit beim jeweiligen Produkt nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Bulkston GmbH Händler bzw. Importeur und nicht Hersteller des jeweiligen Fahrzeugs.

3.3. Herstellerseitige technische Änderungen, Modellpflege, Änderungen einzelner Ausstattungsdetails sowie geringfügige optische Abweichungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind und die vereinbarte Funktion, Verwendung und den Gesamtcharakter des Fahrzeugs nicht wesentlich beeinträchtigen.

3.4. Abbildungen auf der Website, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen Werbemitteln können Symbolbilder oder digital bzw. mittels künstlicher Intelligenz bearbeitete oder erstellte Darstellungen enthalten. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften und Ausstattungen.


4. Angebote und Vertragsabschluss

4.1. Die Darstellung von Fahrzeugen, Preisen und Produkten auf der Website stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

4.2. Individuelle Angebote von ROVANT sind innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Frist gültig. Ist keine Frist angegeben, gelten sie vorbehaltlich Zwischenverkaufs und Verfügbarkeit.

4.3. Mit einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

4.4. Eine automatisierte Eingangs- oder Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

4.5. Bei Fahrzeugbestellungen kommt der Kaufvertrag grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ROVANT zustande.

4.6. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere das bestellte Fahrzeug, die vereinbarte Ausstattung, den Kaufpreis, gegebenenfalls eine Anzahlung sowie die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung erwartete Lieferzeit.

4.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und ROVANT erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.


5. Reservierungen und Vorbestellungen

5.1. Bei noch nicht verfügbaren Fahrzeugen kann ROVANT Reservierungen oder Vorbestellungen anbieten.

5.2. Eine unverbindliche Reservierung oder Interessensbekundung stellt noch keinen Kaufvertrag dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3. Bei verbindlichen Vorbestellungen ergeben sich Fahrzeug, Ausstattung, Preis, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Lieferzeit aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

5.4. Voraussichtliche Produktions- und Liefertermine können sich insbesondere bei noch in Produktion oder im Import befindlichen Fahrzeugen ändern.


6. Preise

6.1. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Verkaufspreise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Gegenüber Unternehmern können Preise ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

6.3. Transport-, Zustell-, Überstellungs-, Zulassungs- oder sonstige Zusatzkosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen.

6.4. Maßgeblich ist der in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarte Kaufpreis.

6.5. Nach Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgen Preisänderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.


7. Anzahlungen und Zahlungsbedingungen

7.1. Bei Fahrzeugbestellungen kann eine Anzahlung vereinbart werden.

7.2. Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

7.3. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung bei Fahrzeugbestellungen 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.

7.4. ROVANT ist berechtigt, die Bestellung, Produktion, Beschaffung oder verbindliche Disposition des Fahrzeugs von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.

7.5. Der verbleibende Restbetrag ist entsprechend der jeweiligen Rechnung bzw. Auftragsbestätigung, spätestens jedoch vor Übergabe oder Auslieferung des Fahrzeugs, zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.7. Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.


8. Zahlungsarten

Je nach Produkt, Bestellweg und individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:

  • Banküberweisung / Vorkasse

  • Kartenzahlung bzw. Online-Zahlung

  • Klarna, soweit verfügbar

  • PayPal, soweit verfügbar

  • Finanzierung über einen Finanzierungspartner

  • Barzahlung bei Abholung, soweit vereinbart

  • Rechnung nach ausdrücklicher Vereinbarung

Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.


9. Finanzierung und Ratenzahlung

9.1. Soweit ROVANT Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt oder entsprechende Anfragen entgegennimmt, kommt der Finanzierungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande.

9.2. Die Gewährung einer Finanzierung ist von der Prüfung und Zustimmung des jeweiligen Finanzierungspartners abhängig.

9.3. ROVANT hat keinen Einfluss auf Bonitätsprüfung, Kreditentscheidung, Zinssatz, Laufzeit oder sonstige Bedingungen des Finanzierungspartners.

9.4. Beispielrechnungen für Finanzierungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Kreditzusage dar.

9.5. Für den Fall einer abgelehnten Finanzierung gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.


10. Lieferung und Lieferzeit

10.1. Die voraussichtliche Lieferzeit wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben.

10.2. Lieferfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Zustandekommen des Kaufvertrages und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

10.3. Als „voraussichtlich“, „ca.“ oder vergleichbar bezeichnete Lieferzeiten stellen keine garantierten Fixtermine dar.

10.4. Bei importierten Fahrzeugen können insbesondere Produktionsabläufe, internationale Transporte, Hafenabfertigungen, Zollabwicklung, behördliche Verfahren, Homologation sowie andere außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von ROVANT liegende Umstände Auswirkungen auf den Liefertermin haben.

10.5. ROVANT informiert den Kunden über wesentliche bekannte Verzögerungen.

10.6. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden im Falle eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


11. Fahrzeugübergabe und Versand

11.1. Die Fahrzeugübergabe erfolgt je nach Vereinbarung am Standort von ROVANT, durch Zustellung oder durch einen beauftragten Transportdienstleister.

11.2. Bei der Übergabe können Fahrzeugzustand, Kilometerstand, übergebene Unterlagen, Schlüssel, Ladegerät, Zubehör und sonstige Bestandteile in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

11.3. Der Kunde wird gebeten, das Fahrzeug bei Übergabe auf äußerlich erkennbare Transportschäden oder sonstige Auffälligkeiten zu kontrollieren und diese möglichst unmittelbar dokumentieren zu lassen.

11.4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch eine unterlassene sofortige Meldung bei Verbrauchern nicht eingeschränkt.

11.5. Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 UGB.


12. Fahrzeugdokumente und Zulassung

12.1. Soweit für das jeweilige Fahrzeug erforderlich und vereinbart, werden die für die Zulassung vorgesehenen Fahrzeugunterlagen, insbesondere COC- bzw. entsprechende Genehmigungsunterlagen, spätestens bei Fahrzeugübergabe bereitgestellt.

12.2. Angaben zu Fahrzeugklasse, Führerscheinanforderungen, Zulassung, Versicherung und gesetzlichen Nutzungsvoraussetzungen beziehen sich auf die zum jeweiligen Zeitpunkt bekannte Rechtslage.

12.3. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Zulassung, Versicherung und gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeugs verantwortlich, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von ROVANT übernommen werden.


13. Reichweite und technische Angaben

13.1. Angaben zur elektrischen Reichweite sind Richt- bzw. Maximalwerte und können im tatsächlichen Betrieb abweichen.

13.2. Die tatsächlich erreichbare Reichweite ist insbesondere abhängig von Batterietyp und Batteriezustand, Außentemperatur, Beladung, Fahrergewicht, Geschwindigkeit, Fahrweise, Reifendruck, Steigungen, Straßenverhältnissen, Heizung sowie weiteren Betriebsbedingungen.

13.3. Angaben zu Reichweite, Ladezeit und Verbrauch stellen daher keine Garantie einer bestimmten im Einzelfall erreichbaren Leistung dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt das Fahrzeug bzw. die Ware Eigentum der Bulkston GmbH.

14.2. Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren nicht ohne vorherige Zustimmung von ROVANT veräußern, verpfänden oder sonst mit Rechten Dritter belasten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


15. Gewährleistung

15.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

15.2. Bei Verbraucherverträgen über neue Waren besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.

15.3. Gewährleistung und eine allfällige freiwillige Garantie sind voneinander zu unterscheiden. Eine freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

15.4. Schäden oder Beeinträchtigungen, die erst nach Übergabe insbesondere durch Unfall, unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, äußere Gewalteinwirkung, eigenmächtige technische Veränderungen oder unterlassene erforderliche Wartung verursacht werden, stellen grundsätzlich keinen bei Übergabe vorhandenen Mangel dar.

15.5. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit im jeweiligen Vertrag keine gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


16. Batterie

16.1. Die Batterie ist Bestandteil des jeweiligen Fahrzeugs, sofern sie nicht ausdrücklich als gesondertes Zubehör ausgewiesen wird.

16.2. Batterien unterliegen technisch bedingt einer natürlichen Alterung und einem nutzungsabhängigen Kapazitätsverlust.

16.3. Reichweite und verfügbare Batteriekapazität können insbesondere durch Alter, Ladezyklen, Temperatur, Lagerung und Nutzungsverhalten beeinflusst werden.

16.4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel bleiben unberührt.


17. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht für Verbraucher

17.1. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.

17.2. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

17.3. Einzelheiten über Beginn und Ausübung des Rücktrittsrechts sowie die Folgen des Rücktritts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrung von ROVANT.

17.4. Gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

17.5. Die bloße Auswahl einer angebotenen Standardfarbe, Batterie- oder Ausstattungsvariante führt nicht automatisch zum Ausschluss des gesetzlichen Rücktrittsrechts.

17.6. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu.


18. Haftung

18.1. ROVANT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

18.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

18.4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.


19. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung auf www.rovant.at.


20. Rechtswahl und Gerichtsstand

20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

20.2. Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand das für den Sitz der Bulkston GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart.

20.3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


21. Schlussbestimmungen

21.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

21.2. Bei Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

21.3. Individuelle Vereinbarungen in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.


22. Kontakt

ROVANT Electric Mobility
Eine Marke der Bulkston GmbH

Industriezone 24
6460 Imst
Österreich

Telefon: +43 664 2054571
E-Mail: info@rovant.at
Web: www.rovant.at

Firmenbuchnummer: FN 369767 a
UID: ATU66790500

Stand: August 2026